Anlässlich der Klage gegen Salvini: Politikerhaftung?

Der frühere italienische Innenminister, Matteo Salvini, wird strafrechtlich angeklagt: Wegen seiner harten Entscheidung, damals als Innenminister ein Flüchtlingsschiff über mehrere Tage festzusetzen. Die Klage wiegt schwer: Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch wird dem Politiker in der Ausübung seines Amts vorgeworfen. 

Doch besonders schwerwiegend ist der Schritt, einen Amtsträger für eine politische Entscheidung anzuklagen. Bis jetzt haben sich Politiker europäischer Demokratien durchwegs auf ihre manchmal schon Narrenfreiheit verlassen, für politische Entscheidungen nicht klagbar zu sein.   

Ein Prachtbeispiel für diesen Verlass auf jegliche Freiheit von strafrechtlicher Verantwortung stellt eine frühere Weisung des Vorarlberger Landeshauptmanns, Markus Wallner dar: Als aus damals aktuellem Anlass in den Krankenhäusern die Angst bei Ärzten um sich griff, für eine medizinisch unsinnige Beschneidung von Buben wegen Körperverletzung angeklagt werden zu können, erteilte kurzerhand der Landeshauptmann die Weisung dazu, Beschneidungen trotzdem durchzuführen. So waren die Ärzte nicht klagbar, weil sie sich auf die Weisung Wallners berufen konnten. Markus Wallner wäre hingegen nicht klagbar, auch wenn sich herausstellt, dass er eine Weisung zu etwas gegeben hätte, das neuerdings als Körperverletzung beurteilt würde. Warum? Weil er sich darauf verlässt, dass ein Politiker auch so eine Anweisung zur Körperverletzung straffrei geben darf! Wenn das Beispiel Salvini Schule machte, könnte sich plötzlich doch der Landeshauptmann auf der Anklagebank wiederfinden, obwohl ihm seine Landhausjuristen beteuert hatten, dass er für seine Entscheidung niemals haftbar wäre, im Gegensatz zu den Ärzten. 

Wir erkennen also, wie schwerwiegend die staatspolitische Veränderung wäre, wenn das Beispiel Matteo Salvini nicht nur bei einem ungeliebten Rechtspopulisten, sondern bei allen Politikern plötzlich dazu führen würde, dass Politiker plötzlich als zweitletzte Berufsklasse für ihr Handeln strafrechtliche Verantwortung zu tragen hätten. Noch tiefgreifender wäre der Schritt, wenn die letzte Berufsklasse, die per Definition nie für ihre Entscheidungen Verantwortung zu übernehmen hat, plötzlich belangt werden könnte: Richter. Wo kämen wir da hin? Für die Männerpartei führt Hannes Hausbichler aus den tiefgreifenden und erschütternden Erlebnissen von zahllosen, zumeist Männern und Vätern heraus, mit Justiz und Politik, aufrüttelnd aus:  

Die meisten Politiker unterstützen oder fördern sogar Willkür und seelische Gewalt. Die tatkräftige oder unterlassende Unterstützung von massenweiser seelischer Gewalt durch Elternentfremdung, schweren Eigentumsdelikten im Unterhaltsrecht bis hin zum Raub der Existenz, das massenhafte Leid von Vätern, väterlichen Verwandten und Kindern sowie das Betreiben willkürlichen Wohnungsraubs durch unbewiesene Wegweisungen mit schwerwiegenden Folgen hätte hohe Strafen für zahllose Politiker zur Folge, von den sonnenklaren Verstößen gegen die Gleichbehandlung in Dienstpflicht und bei Anti-Männer-Quoten ganz zu schweigen. 

Wir sehen schon: Die Politikerhaftung hätte Vorteile, weil plötzlich diese Funktionäre die Folgen selbst tragen könnten, statt schon wieder die Väter und Männer für Politikerfehler zahlen zu lassen.  

Doch nicht nur Politiker, auch Richter und Rechtspfleger begehen Grundrechtsverstöße. Dies fällt den Menschen in Österreich aus mehreren Gründen nicht auf: Zum einen verschont sie die mediale Berichterstattung vor jeglicher Kritik und gibt deren eigene Ausführungen stets als objektive Tatsachen wieder, wohl auch, weil zum anderen immer noch viele Menschen über Richter nichts Kritisches hören wollen im immer noch bestehenden Glauben an eine makellose Justiz. Doch nicht zuletzt wären es nur Richter, welche über die Grundrechtsverstöße ihrer Kollegen urteilen könnten, und diese würden sich weigern, ihre Kollegen zu verurteilen.  

Schließlich basieren die Grundrechtsverstöße zumeist auf den Entscheidungen der eigenen, oberen Etage: Des OGH oder des Verfassungsgerichtshofs, die jegliche Ungleichbehandlung von Männern trotz eindeutiger Verfassungswidrigkeiten sogar noch, für Betroffene geradezu rechtsverdreherisch wirkend, rechtfertigen, begonnen von der Dienstpflicht nur für Männer, fortgesetzt über die Anti-Männer-Quote bis hin zum klar gleichheitswidrigen, unterschiedlichen Pensionsalter, während Höchstgerichte zugleich über Jahrzehnte ein Unterhaltsrecht geschaffen und Stück für Stück ausgebaut haben, das einen gigantischen, fortlaufenden Eigentumsdelikt bedeutet, völlig abgehoben von jedem vernünftigen Gedanken an den tatsächlichen Bedarf eines Kindes, und dieselben Höchstgerichte den klaren und eindeutigen Bruch jeglichen rechtsstaatlichen Prinzips bei Wegweisungen oder bei der faktischen Abschaffung des Zweifelsgrundsatzes für Sexualstraftaten unterstützen, dass der fassungslose Betroffene meinen könnte, diese Richter hätten nur aus einem Grund studiert: Für das derart gekonnt spitzfindige Verdrehen jeglichen Grundprinzips benötigt es nämlich viel Talent, hohen Intellekt und eine vertiefte Bildung. 

Doch spätestens mit der Haftung für Richter und Rechtspfleger würde der Staat endgültig zusammenbrechen, weil wir ihm sein Fundament entzögen: Er ist nämlich in Familien- und Gleichbehandlungsrecht nicht auf Stein, nicht auf Sand, sondern auf massivem Unrecht aufgebaut, dessen Entzug den Zusammenbruch jeder obersten Etage bedeuten würde. 

Tatsächlich zeigt die Geschichte: Wenn einzelne schwere Verbrechen begehen, werden sie schwer bestraft. Wenn viele, noch dazu hohe Amtsträger, Rechtsbrüche begehen, folgt jedoch eine Generalamnestie.  


Diese unterstützte aus pragmatischen Gründen daher auch die Männerpartei, jedoch mit Forderungen, die ein Ende der fortgesetzten Verbrechen gegen Menschlichkeit und Grundrechte bedeuten: 

  • Neueinführung der grundlegenden Bürgerrechte, statt gegen Grundrechte wie Schutz vor Willkür fortdauernd zu verstoßen, zudem endlich Achtung und Schutz des Eigentums statt Bereicherung durch vielmals realitätsfremden und ungerechtfertigten Unterhalt, Recht auf Wohnen in der eigenen Wohnung statt beweisloser Wegweisungswillkür und Recht auf Gleichbehandlung statt einseitige Dienstpflichten und Quotenabsurditäten.
  • Völlige Neuaufstellung des Familienrechts so, dass es den Teil seines Namens, der “Recht” enthält, endlich verdient. 
  • Verantwortung einer künftig ausgewogenen Politik für alle Menschen in Österreich, statt verantwortungslose Politiker und auf der Gegenseite klagswütige politische Rivalen, welche sich bald ständig gegenseitig vor den Richter zerren, wenn das Beispiel Salvini Schule macht. 

Hinweise: 

Salvini drohen 15 Jahre Haft:
orf.at/stories/3154153/
Klarstellung: Die Männerpartei hält sich von Links- und Rechtspopulismus fern und ergreift daher nicht für Matteo Salvini selbst Partei, sondern nimmt den Umstand der Klage als Grundlage für diese Aussendung. 

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