Der Vater als Bankomat

Der Vater als Bankomat

Nichts Neues beim neuen Staatsbürgerschaftsrecht

Wer in Österreich nach mehr direkter Demokratie verlangt, kann sich von den Parlamentsparteien lange Listen tiefschürfender Bedenken erklären lassen: Ein neues Gesetz kann man doch nur beschliessen, wenn die Finanzierung gesichert ist. Gegen EU-Recht darf ein Gesetz nicht verstoßen. Und gegen Menschenrechte darf ein neues Gesetz auch nicht verstossen. Dann soll es gar nicht zur Abstimmung zugelassen werden, egal wie viele Unterschriften das Volksbegehren bekommen hat. Damit sind wir gut vor Grundrechtsverstössen geschützt. Zumindest gegen tatsächliche oder angebliche Grundrechtsverstösse, die das Volk will. Dort, wo das Volk gar nicht gefragt wird, wird es weiterhin Diskriminierung und gesetzliche Willkür geben. Im Parlament gibt es all diese Kontrollen nämlich nicht. Am laufenden Band beschliesst das Parlament Gesetze, deren Finanzierung nicht gesichert ist. Auch gegen geltendes EU-Recht verstösst das Parlament ganz ungeniert. Die Milliardenhaftungen für bankrotte EURO-Staaten sind für beides ein Beispiel: Der EU-Vertrag von Lissabon verbietet diese Finanztransfers. Das Geld, das unsere Volksvertreter für uns ausgeben, haben wir gar nicht. Wer garantiert, dass sich der Nationalrat an die Menschenrechte hält? Niemand. Unser Bundespräsident unterschreibt pflichtbewusst ein grundrechtswidriges Gesetz nach dem nächsten. So wird zum Beispiel die Hälfte aller Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte allein im Familienrecht gebrochen, damit das ungeschriebene Gesetz auch im 21. Jahrhundert weiter gilt: Der Vater ist vor allem ein Bankomat. Alle Grundsätze der Gleichbehandlung, das Recht auf Familienleben, der Schutz vor staatlicher Willkür, all das wird systematisch über Bord geworfen. So auch beim Staatsbürgerschaftsrecht. Ein lediges Kind ist Österreichischer Staatsbürger, wenn das die Mutter auch ist. Vom ledigen Vater bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft nicht. Dass das Diskriminierung ist, sieht man mit freiem Auge, dafür braucht man kein Verfassungsexperte zu sein. Trotzdem hat es das Parlament so beschlossen. Die Abgeordneten haben sich einfach zurückgelehnt und gewartet, bis die Diskriminierung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. Und jetzt wollen sie das Gesetz "reparieren", aber gleich die nächste Diskriminierung einbauen. Die ledigen Väter "dürfen" die Staatsbürgerschaft ihrer Kinder in Zukunft beantragen. Aber sie sollen 1000 Euro dafür bezahlen. Im Gegensatz zu den ledigen Müttern, die gar nichts zahlen müssen. Der Vater als Bankomat. Sexismus schlägt Grundrechte und Gleichstellung. Und diese Parlamentsparteien wollen uns erklären, dass sie die Grundrechte vor dem Volk schützen müssen. Es ist doch eher umgekehrt: Wir müssen die Grundrechte vor diesen Parteien schützen.

 

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