Das allgemeine Wahlrecht

Je größer die Macht, desto größer die Verantwortung. Stimmt das? Wenn man sich danach richtet, was die mächtigen Politiker dieses Landes sagen: Ja. Kaum jemand sagt „Ich freue mich auf dieses mächtige und einflussreiche Amt“. Typischerweise hört man eher „Das ist eine große Verantwortung und ich hoffe, dass ich dieser Herausforderung gerecht werde.“. Man könnte glauben, dass Macht und Verantwortung ein und dieselbe Sache wären. Das wäre ein großer Irrtum.

Macht vergrößert die Möglichkeiten, Verantwortung schränkt sie wieder ein. Macht und Verantwortung sind Gegenspieler. Sie können nicht miteinander verschmelzen. Aber: In einer funktionierenden Gesellschaft werden Macht und Verantwortung miteinander verknüpft. Wer wichtige Entscheidungen trifft, sollte auch später für die Folgen verantwortlich gemacht werden können. Und wer ein wichtiges Amt ausübt, sollte sich der Pflichten bewusst sein, die mit diesem Amt verbunden sind. Wie gesagt, diese Verbindung gibt es in einer funktionierenden Gesellschaft.

Die größte Verschiebung der offiziellen Macht gab es in Österreich in den letzten Jahrzehnten vor allem in eine Richtung: Von den Männern zu den Frauen. So wird heute auch zum Beispiel ein Jubiläum gefeiert: 90 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich. Dazu ist einiges zu bemerken. Zuerst einmal ist das Datum nicht ganz richtig. Zwar fanden die ersten Wahlen der Republik Deutschösterreich am 16. Februar 1919 statt, also vor genau 90 Jahren. Aber das allgemeine Wahlrecht hatten die Frauen mit der Ausrufung der Republik am 12. November 1918. Also seit 90 Jahren, 3 Monaten und 4 Tagen.

Außerdem hatten Frauen auch vor der ersten Republik das Wahlrecht. Großgrundbesitzerinnen oder selbständig erwerbstätige Frauen konnten auch in der Monarchie wählen, weil das Recht zu wählen mit der Pflicht der Steuerzahlung verbunden war. Die wirkliche Hürde zur Erlangung des Wahlrechts war die längste Zeit nicht das Geschlecht, sondern der soziale Stand. Männer erhielten das allgemeine Wahlrecht auch erst 1907, also nur zwölf Jahre vor den Frauen. Außerdem war das allgemeine Wahlrecht der Männer in der Monarchie weniger wirkungsvoll als in der Republik. Über dem vom Volk gewählten Parlament stand nach wie vor der Monarch.

Vor 90 Jahren war das Volk also zum ersten Mal wirklich der Souverän im Land. Zum ersten Mal gab es ein Parlament in Österreich, welches frei von feudaler Einmischung die Macht im Staat ausüben konnte. Man sollte denken, dass der Österreichische Nationalrat dieses Jubiläum stolz mit einem Festakt begeht. Leider steht dem die persönliche Befindlichkeit der Parlamentspräsidentin entgegen. Barbara Prammer kann sich nicht so recht über die Befreiung von der feudalen Herrschaft freuen, weil sie sich nach wie vor unterdrückt sieht.

Es ist absurd. Die nach der Verfassung zweit wichtigste Person im Land, ein offensichtlicher Beweis für die selbstverständliche Machtausübung der Frauen in Österreich, spricht zum Jubiläum von der „gläsernen Decke“, von der „Methode des Patriarchats, Frauen mit Schuldgefühlen zu beladen“, vom „Ringen zwischen Selbstbestimmung und Bevormundung“. Barbara Prammer will nicht von der Konstituierung des republikanischen Parlaments sprechen, sie redet lieber über die Abtreibung. Wie bitte? Die Abtreibung? Wie kommt das Thema Abtreibung hierher?

Der katholische Pfarrer von Windischgarsten hat die katholische Lehrmeinung zum Thema Sexualität interpretiert. Die Nationalratspräsidentin kann das nicht so ohne weiteres im Raum stehen lassen, weil sie denkt, dass Gerhard Maria Wagner Linzer Weihbischof werden wird. Diese Information ist veraltet. Noch viel mehr veraltet ist aber Barbara Prammers politisches Feindbild. Mit dem Fall der Monarchie hat der Patriarch abgedankt. In Österreich geht alle Macht vom Volk aus. Das Volk ist mehrheitlich weiblich, die Macht geht also mehrheitlich von den Frauen aus.

Mit großer Macht ist große Verantwortung verbunden. Oder sollte verbunden sein. Welche Pflichten haben die Frauen mit dem Wahlrecht auferlegt bekommen? Das ist die Frage, vor deren Beantwortung sich Frauen wie Barbara Prammer konsequent drücken. Das Recht zu wählen bekamen die Männer im Jahre 1907 vor allem deswegen, weil alle Männer seit vierzig Jahren (seit 1868) eine schwere Pflicht hatten. Ferdinand Kronawetter argumentierte zum Beispiel im Reichsrat, man höre allerorten, dass der vierte Stand deshalb kein Wahlrecht haben dürfe, weil „die besitzlose Klasse für den Staat nichts leistet und insbesondere für dessen Erhaltung nichts zahlt“.

Nichts aber sei der Wahrheit ferner als diese Behauptung, hielt Kronawetter fest. So sei etwa die Wehrpflicht eine allgemeine und müsse von jedem wehrfähigen Staatsbürger völlig ungeachtet seiner finanziellen Situation persönlich erfüllt werden. Nicht einmal in der Antike habe man von Sklaven oder im Mittelalter von den Leibeigenen verlangt, dass sie, denen kein öffentliches Recht zustand, sich für das Gemeinwesen schlügen. Nun aber bestünde in Österreich das Gros der Heere aus den Proletarii, während die besitzenden Klassen kaum Mitglieder genug hätten, um die Offizierstellen zu besetzen: „Ist die Erfüllung einer so ausgedehnten Wehrpflicht, der jedermann genügen muss, nichts dem Staat Geleistetes? Und hat der, der sie leisten muss, kein Interesse für das Wohl und das Gedeihen des Staates, für den er sein und seiner Kinder Blut hergeben muss?“

Die Männer haben also das Wahlrecht mit der Wehrpflicht erkauft. Und die Frauen? Gewissermaßen haben die Feministinnen eine männliche Pflicht für ihre eigenen Rechte eingesetzt. Der Tod der männlichen Soldaten im ersten Weltkrieg wurde als Verlust der Mütter uminterpretiert. Die Frauen drohten mit einem Gebärstreik. Es sollten keine weiteren Soldaten mehr „produziert“ werden. Ob diese Drohung wirklich der Grund für das allgemeine Wahlrecht der Frauen ab 1918 war, lässt sich schwer sagen. Eine „Gebärpflicht“ wurde jedenfalls nicht in die neue republikanische Verfassung aufgenommen. Den Männern wurde die Wehrpflicht auferlegt. Die Frauen erhielten das Wahlrecht ohne irgendeine Verpflichtung.

Und wie gehen die Frauen mit ihrer Macht um? Akzeptieren sie die Verantwortung, die mit der Macht verbunden sein sollte? Stellen sie ihre persönlichen Befindlichkeiten zurück und üben sie ihre Macht zum Wohl der Allgemeinheit aus? Nach dem zu urteilen, was wir den letzten Wochen gesehen haben, ist daran zu zweifeln. Zuerst ergeht sich Eva Glawischnig, die weibliche Chefin einer der Parlamentsparteien, in einer Orgie politischer Unreife. Und dann verhält sich die Nationalratspräsidentin so, als ob sie nichts anderes wäre als die Frauensprecherin der SPÖ.

Frauen wie Barbara Prammer und Eva Glawischnig reden gerne vom „Ringen zwischen Selbstbestimmung und Bevormundung“. Da haben sie etwas wichtiges vergessen. Mehr Macht sollte auch mehr Verantwortung bedeuten. Feministische Politiker verwechseln leider meistens Stärke und Egoismus. Wirkliche Stärke zeigt sich darin, dass die eigene Macht auch dazu verwendet wird, eine Stütze für andere zu bieten. Wirkliche Stärke zeigt sich darin, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen, anstatt ständig Lobbying für eine bestimmte Gruppe zu machen. Eine Brandrede zum Thema „Mein Bauch gehört mir“ als Beitrag zum Jubiläum des Parlamentarismus? Aus dem Mund der Präsidentin des Parlaments? Anstatt einer Würdigung der republikanischen Rechte und Pflichten?

Dieses Land hat sich besseres verdient. Ich denke, ich spreche für die Mehrheit der Bevölkerung, wenn ich sage: Wir können sehr gut mit starken, reifen, verantwortungsvollen Politikerinnen leben. Wenn wir welche hätten.

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