Pressegespräch zum Vatertag 2009 "Österreich: Vater-Los" am 9. Juni
Am 14. Juni ist Vatertag. Was passiert mit Vätern in Österreich nach der Trennung der Eltern? Wie können Familien nach einer Trennung der Eltern im Interesse des Kindes zusammenarbeiten? Welche Rolle spielen Gerichte, Jugendwohlfahrt und Anwälte und welche Rolle sollten sie spielen? Was sind Erfolgsbeispiele? Aus welchen Fehlern sollte die Politik lernen?
Im Folgenden der Bericht des Pressegesprächs zum Vatertag
Termin der Veranstaltung: Dienstag, 9. Juni 2009:
UHRZEIT: ab 10.00 Uhr
Utl.: "Österreich: Vater-Los"
ORT: Cafe Landtmann, Biedermeier Zimmer,
Dr. Karl Lueger-Ring 4,1010 Wien
Oliver Peter Hoffmann: Die allgemeinen Menschenrechte wurden vor einem halben Jahr im Parlament aufgehängt, um die Bevölkerung, aber ich nehme auch an, die Österreichischen Nationalratsabgeordneten, daran zu erinnern, dass die Menschenrechte die Grundlage unserer Rechtsordnung sind. Im Familienbereich werden grob die Hälfte der Menschenrechte verletzt, und zwar systematisch dann, wenn es darum geht, die Situation der Väter zu schützen, oder darum ginge, die Situation der Väter zu beschützen.
Das fängt schon mit Artikel eins der Menschenrechte an: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" stimmt, wenn es um Österreichische Väter geht nicht, und vor allem wenn es um ihre Kinder geht, nicht. Unehelich geborene Kinder haben, wenn die Mutter Österreichische Staatsbürgerin ist, die Österreichische Staatsbürgerschaft, wenn der Vater Österreichischer Staatsbürger ist, nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft.
Artikel drei der Menschenrechte garantiert das Recht auf Leben, daher auch das Recht auf ein Existenzminimum, das man braucht, um zu überleben. Dieses Recht wird im Familienbereich gebrochen, indem Männer mit dem Instrument der Anspannung gezwungen werden, mehr zu arbeiten, und indem die Männer nur in diesem Bereich (die Väter) unter das Existenzminimum gepfändet werden. So etwas gibt es im Österreichischen Rechtssystem sonst nicht. Artikel vier garantiert, dass niemand zu Zwangsarbeit gezwungen werden kann: "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden". Auch das wird mit dem Instrument der Anspannung gebrochen, da das erklärte Ziel der Anspannung ist, Männer dazu zu bringen, mehr zu arbeiten, um mehr für ihre getrennten Partnerinnen und deren Kinder zur Verfügung stellen zu können.
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Artikel sieben der Menschenrechte sollte garantieren, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz haben. Genau das passiert im Familienbereich nicht. Man hört immer wieder vor Gericht von Österreichischen Richtern: "Die schlechteste Mutter ist immer noch besser als der beste Vater". Die Österreichischen Gesetze sollten garantieren, dass die Eltern von Kindern gleich behandelt werden, wenn es zu einer Scheidung kommt. Das passiert praktisch nie. Väter werden also vor dem Gesetz nicht gleich behandelt, damit wird Artikel sieben der Menschenrechte gebrochen.
Artikel elf der Menschenrechte sollte garantieren, dass jeder als unschuldig gilt, so lange er nicht für schuldig befunden wurde. Auch das gilt leider Gottes im Familienbereich nicht. Es ist mittlerweile systematisch geworden, dass staatliche Einrichtungen wie die Jugendwohlfahrt oder auch nicht-staatliche Einrichtungen Instrumente verwenden, die dazu gedacht sind, die Ausgangslage von Müttern gegenüber Vätern in Obsorgeverfahren zu verbessern. So wird typischerweise zum Beispiel mit Verdächtigungen des Missbrauchs eine Situation geschaffen, in der der Vater von seinen Kindern schon so lange getrennt wurde, dass man nachher damit argumentieren kann, dass die Kinder von ihrem Vater schon entfremdet seien und daher den Kontakt zu ihrem Vater nicht brauchen. Das heißt, im Familienbereich werden Männer nicht als unschuldig angesehen, so lange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Ganz im Gegenteil: Der Verdacht reicht, um Väter ihrer Rechte zu berauben.
Ich könnte jetzt alle dreißig Artikel der Menschenrechte der Reihe nach durchgehen, das wird aber vielleicht zu lange dauern. Ich möchte nur noch auf das Menschenrecht auf Familienleben eingehen. Das Menschenrecht auf Familienleben ist nicht an die Bedingung geknüpft, dass die Eltern des entsprechenden Kindes noch oder schon miteinander verheiratet sind. Das Recht auf Familienleben ist ein Menschenrecht, das bedeutet auch, dass Väter das Recht haben auf ein Familienleben mit ihren Kindern, und Kinder das Recht auf ein Familienleben mit ihren Eltern, auch wenn die Eltern jetzt getrennt sind, weil sie entweder nie verheiratet waren oder geschieden sind. Der Österreichische Staat tut alles, was in seiner Macht steht, um dieses Menschenrecht zu brechen. Die Gesetze sind zwar nicht immer so verfasst, dass man das erkennen kann, aber die Durchführung der Gesetze und die Handhabung durch die Behörden führt dazu, dass Väter durch staatliche Zwangsmaßnahmen von ihren Kindern getrennt werden.
Man hört oft das Argument: "Es wird schon einen Grund geben, warum ein Vater seine Kinder nicht mehr sehen kann." Wir werden versuchen, zu beweisen, dass das nicht stimmt, und dass es jeden Vater treffen kann, seine Kinder nicht mehr zu sehen.
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Für diese Entwicklung gibt es politische Gründe. Der wichtigste politische Grund ist, dass es in Österreich grob gesehen zwei politische Lager gibt (das konservative Lager und das linke Lager) und dass beide Lager aus unterschiedlichen Gründen kein Interesse daran haben, sich für die Menschenrechte der Väter einzusetzen. Das konservative Lager lebt mit der etwas veralteten Vorstellung, dass Kinder, wenn sie nur bei der Mutter sind, jedenfalls gut aufgehoben sind, und dass man sich dann als Staat nicht mehr um die Kinder kümmern muss. Das linke Lager lebt mit der etwas weltfremden Vorstellung, dass Väter durch ihr Vater-sein die Verkörperung eines abstrakt definierten "Patriarchats" wären und dass es Aufgabe des Staates sei, die Frauen und die Kinder von diesem "Patriarchat" zu befreien. Diese beiden Positionen, die beide mit der heutigen Realität wenig zu tun haben, führen dazu, dass weder die linke, noch die rechte Seite im Parlament sich für die Menschenrechte der Väter und die Menschenrechte der Kinder auf Umgang mit ihren Vätern einsetzt.
Das ist in den letzten Wochen wieder deutlich geworden, als im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes eine Änderung bei den Gerichtsgebühren beschlossen wurde, die ganz absichtlich darauf abzielt, es Vätern zu erschweren, vor Gericht dafür zu kämpfen, dass sie Umgang mit ihren Kindern bekommen. Die Parteien wurden darüber informiert, wie schädlich der Effekt dieses Budgetbegleitgesetzes sein wird und sie haben teilweise auch Sympathie für die Anliegen der Väter bekundet, haben das aber in weiterer Folge ignoriert, das wurde so beschlossen, wie es ins Parlament eingebracht wurde.
Ich werde auf die politischen Rahmenbedingungen später noch zurückkommen, aber möchte jetzt zu den Zeugen übergehen, die wir heute hier geladen haben, die in ihrer persönlichen Biographie zeigen können, nach welchen Szenarien die Väter von ihren Kindern abgegrenzt werden und wie man dagegen vorgehen kann, und wie die Biographien der entsprechenden Vätertypen aussehen. Es ist eben falsch, zu sagen, es gäbe einen ganz bestimmten Typ von Vater, der dann den Zugang zu seinen Kindern nicht bekommt.
Ich möchte einmal mit Kurt Heiligenmann anfangen: Kurt Heiligenmann ist das beste Beispiel eines modernen Vaters. Er hat seine Karriere für die Kindererziehung reduziert, er hat also genau das gemacht, was von der Politik gefordert wird. Er hat sich für die Familie entschieden und dafür berufliche Einbussen hingenommen, und ist natürlich davon ausgegangen, dass er, nachdem er sich mehr um die Kinder gekümmert hat als die Mutter, im Fall einer Trennung diese sehr aktive Vaterrolle fortsetzen können wird. Kurt Heiligenmann wird uns jetzt beschreiben, was dann passiert ist, als sich die Beziehung der Eltern aufgelöst hat und wie die Behörden dann in diesem Fall reagiert haben.

Kurt Heiligenmann: Ich habe mit vertauschten Rollen gelebt, war zwei Jahre in Karenz, die Mutter hat Karriere gemacht, wir waren ganz ausgezeichnete gemeinsame Eltern, nur nach der Trennung waren die Kinder plötzlich vierhundert Kilometer von mir entfernt. Das ist ein Gefühl, das ein Mensch, der das nicht erlebt hat, nicht vorstellen kann. Ich habe es mir früher auch nicht vorstellen können. Das ist eines der Grundprobleme, dass es niemand nachvollziehen kann, was das bedeutet, wenn plötzlich die Kinder weg sind. Ein Anruf beim Jugendamt daraufhin war sehr ernüchternd, denn die waren gar nicht bereit, mit mir überhaupt zu sprechen. Da war nur die Frage: "Haben Sie Obsorge?" und nach "Nein." haben sie dann gesagt, sie sind nicht Ansprechpartner, denn die Mutter hat die Obsorge und die Mutter hat für die Kinder alle Entscheidungen zu treffen.
In weiterer Folge konnte ich dann trotzdem etwas Kontakt zu den Kindern aufbauen, aber nachdem dieser Kontakt nachher völlig erloschen ist, habe ich dann einen Obsorgeantrag gestellt. Darauf ist postwendend ein Missbrauchsvorwurf zurückgekommen, interessanterweise nach fünf Monaten völliger Trennung von den Kindern. Dieser Missbrauchsvorwurf wurde nachweislich der Mutter meiner Kinder vom Jugendamt empfohlen und nahegelegt, und auch der Richter hat den geebnet. Eine diesbezügliche Feststellung des Volksanwaltes blieb völlig ohne Konsequenzen. Bemerkenswert ist auch, dass der Obsorgeantrag im Mai 2007 gestellt wurde, im Dezember 2007 wurde ein Auftrag gegeben, ein Gutachten zu erstellen, und dieses Gutachten war dann im November 2008 fertig.
Was ich damit sagen will, ist das: Sämtliche befassten Behörden und Personen zielen darauf ab, vollendete Tatsachen zu schaffen. Ein normaler Vater steht das nicht durch, der hat überhaupt keine Chance. Es arbeiten, und das kann ich in allen Details nachvollziehbar bestätigen, sämtliche befassten Institutionen, allen voran Gericht und Jugendamt, ausschließlich daran, den Vater so lange unter Druck zu setzen und zu diffamieren, bis er aufgibt. Damit passt auch zusammen, dass ein sehr hoher Österreichischer Politiker, dessen Namen ich deshalb nicht nenne, weil wir das versprochen haben, gesagt hat, er kennt die Situation, auch aus seiner beruflichen Praxis, und "jeder Vater gibt früher oder später auf". Es gibt auch keine andere Möglichkeiten.
Ich möchte auch auf die besonders schwierige Situation der Mutter meiner Kinder hinweisen. Ich bin heute noch davon überzeugt, dass sie eine ganz hervorragende Mutter für meine Kinder ist, allerdings ist der gesellschaftliche Druck, der auf ihr lastet, so groß, dass es fast unmöglich ist, sich diesem Druck von Behörden und Institutionen zu entziehen. Das heißt, es wird von allen Seiten suggeriert: "Wenn Du eine selbstständige Frau bist, wenn Du eine gute Mutter bist, hältst du den Vater fern von den Kindern." Das klingt zwar völlig grotesk, es ist aber Tatsache, dass es niemals um das Wohl der Kinder geht. In den ganzen mittlerweile vier Jahren ist es niemals darum gegangen, wie es den Kindern geht. Ganz im Gegenteil: Meine Tochter erhält seit zwei Jahren Psychotherapie, weil sie die Trennung vom Vater nicht verkraftet. Das wird vom Jugendamt und Gericht als besonderes Verdienst angesehen (wobei es an sich schon grotesk ist, dass ein Kind ab seinem fünften Lebensjahr ohne Einbeziehung der Eltern psychotherapiert wird, das wird jeder Fachmann bestätigen). Sie wird auch betreut von der Rainbows Gruppe (momentan nicht mehr, weil der Kontakt zum Vater wieder relativ gut hergestellt ist), die weigern sich, mit dem Vater zu sprechen, die sagen, der hat damit nichts zu tun, betreuen aber die Kinder wegen Verlust des Vaters.
Das heißt, es verdienen Institutionen ganz ausgezeichnet daran und keine dieser Institutionen hat auch nur das geringste Interesse daran, das Problem zu lösen, ganz im Gegenteil: Je größer das Problem ist, desto größer ist der Verdienst. Zur Gutachterin ist noch anzumerken, dass diese schlicht und einfach eine Ideologie vertritt, und das Gutachten höchst mangelhaft ist, und allein durch die Tatsache, dass sie elf Monate gebraucht hat, klar ist, dass es ihr nur darum ging, das Ziel zu erreichen, den Vater von den Kindern zu trennen.
Oliver Peter Hoffmann: Wie ist die momentane Situation? Welchen Umgang hast Du mit Deinem Kind? Wie ist die rechtliche Situation für Dich momentan? Wie ist die tatsächliche Situation?

Kurt Heiligenmann: Es freut mich ganz besonders, darauf antworten zu können, dass sich die derzeitige Situation bessert. Dass es der Mutter meiner Kinder offensichtlich immer besser gelingt, sich aus dieser eisernen Umklammerung der Behörden zu befreien. Die Kinder wohnen zwar achtzig Kilometer weit weg, aber dadurch, dass ich sehr gute persönliche Möglichkeiten habe, habe ich überhaupt kein Problem damit, alles in meiner Macht stehende zu tun, um trotz dieser Distanz ein gutes Verhältnis zu den Kindern aufzubauen. Die rechtliche Situation derzeit bei mir ist "Besuchscafe". Wobei das Thema Besuchscafe ja an Absurdität nicht zu überbieten ist. Obwohl rechtlich "Besuchscafe" festgeschrieben ist, was jederzeit als Druckmittel gegen mich eingesetzt wird, ist es dankenswerterweise der Mutter meiner Kinder doch gelungen, mir trotzdem guten Zugang zu den Kindern zu ermöglichen. Das führt dazu, dass es den Kindern natürlich wesentlich besser geht als früher. Das Problem ist allerdings: Man sitzt auf einer Zeitbombe. Das heißt, dadurch, dass ich rechtlich überhaupt keine Chance habe, nicht die geringste Chance, ist es eine sehr große Belastung, ständig damit rechnen zu müssen, wieder von meinen Kindern getrennt zu werden. Aber die momentane Situation würde ich als sehr gut bezeichnen.
Oliver Peter Hoffmann: Welchen Rat kannst Du Vätern geben, die in einer ähnlichen Situation sind? Was sind die Schritte, die man unternehmen sollte oder unternehmen kann, um diese Diskriminierung der Väter, wenn auch nicht aufzuheben, dann doch im persönlichen Bereich etwas zu bewirken, damit die Situation sich zum besseren wendet?

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Kurt Heiligenmann: Ich möchte jedem Vater raten, sich nicht auf den Rechtsweg zu begeben und keinesfalls das Jugendamt aufzusuchen. Ich kenne inzwischen sehr viele Fälle. Spätestens nach dem ersten Besuch auf dem Jugendamt ist die Katastrophe perfekt. Das dürfte in 98% der Fälle sein. Nur deshalb, weil ich viele Fälle kenne, kenne ich Einzelfälle, wo es sehr engagierte Jugendamtsmitarbeiter gibt. Das heißt, es gibt die Sterne am Horizont. Aber in 98% der Fälle ist das Leben als Vater in dem Moment zu Ende, wo man zum ersten Mal das Jugendamt betritt. Weil es Jugendamtmitarbeiter eben zum weit überwiegenden Teil als ihre ausschließliche Aufgabe sehen, die Väter von den Kindern wegzubringen und den letzten Cent herauszuquetschen. Mir wurde persönlich vom Leiter des zuständigen Jugendamts erklärt, wenn ich nicht mehr imstande bin, allen Zahlungen nachzukommen, wird er mich persönlich ins Gefängnis stecken, er hat das letzte Woche erst mit einem Vater gemacht, und das hat er mir mit einem süffisanten Lächeln erzählt und mich dann aus seinem Büro hinausgeworfen.
Die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin hat mit mir nur ein Mal im Jahre 2006 zehn Minuten mit mir gesprochen und abgeschlossen mit den Worten: "Sie können ihren Kindern ja Gedanken schicken." Damit war der Fall für sie erledigt. Seither betreibt sie immer noch massiv den Missbrauchsvorwurf (das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen), obwohl ich seit über einem Jahr den berühmten vierzehntägigen Kontakt zu den Kindern habe, betreibt sie immer noch diesen Missbrauchsvorwurf ganz offen und versucht mich auf diese Weise wieder von den Kindern wegzubringen.
Wenn man es nicht erlebt hat.. und das ist das Problem: Wenn mir als Vater das jemand erzählt, es glaubt niemand, es kann sich niemand vorstellen, dass in einem Land wie Österreich so etwas möglich ist. Und das ist eigentlich das Grundproblem. Das heißt, was ich einem Vater raten kann, ist: Wenn er nicht extrem gute Voraussetzungen hat, keinesfalls den Rechtsweg zu beschreiten, es ist sein emotionaler und finanzieller Ruin, er wird es nicht überstehen, er kann es nicht überstehen. Er kann nur versuchen, auf möglichst friedlichem Wege ein gutes Einverständnis mit der Mutter seiner Kinder herzustellen. Er kann versuchen, die Öffentlichkeit zu informieren, er kann versuchen, Politiker zu informieren. Würden das viele tausende Väter tun, könnte man etwas erreichen, das Problem ist nur, dass ein Vater in dieser Situation emotional und finanziell vollkommen am Boden ist. Mir ist völlig klar, warum die Selbstmordrate bei Männern so hoch ist, mir ist völlig klar, warum die Obdachlosigkeit bei Männern so hoch ist. Nur, es schaut niemand hin und es ist kein Thema. Aber, wenn sie den Rechtsweg beschreiten, können sie damit rechnen, dass sie massivst diffamiert werden und es gelingt, jeden Mann einfach vollkommen zu ruinieren.
Oliver Peter Hoffmann: Als nächsten möchte ich Gerald Zeiner bitten, seine persönliche Situation zu beschreiben. Gerald Zeiner ist ein Beispiel für einen Leistungsträger. Jemand, der auch Leistungssport betrieben hat, der leistungsfähig ist. Also die Art von Vater, auf der die Gesellschaft eigentlich aufbaut, wenn es darum geht, die Gesellschaft materiell am Leben zu erhalten. Wir werden jetzt hören, welche Art von Waffen eingesetzt werden, um so einen Vater dann auszugrenzen, wenn sich die Beziehung der Eltern auflösen sollte.

Gerald Zeiner: Ich würde gerne meine Leistung für mein Kind, für meine Familie, für diesen Staat bringen. Wie die Einleitung gezeigt hat, ist das in diesem Land nicht möglich. Ich bin einer dieser Fälle, die missbräuchlich aus dem Haus weggwiesen wurden. Wir haben jetzt in etwa knapp dreitausend Fälle jährlich, die sich zu 99,9% gegen Männer, gegen Väter, richten. Das weiß man schon. Was man wahrscheinlich in der Öffentlichkeit nicht weiß in Österreich, ist die große Anzahl der missbräuchlichen Wegweisungen, auch im Lichte dieser Menschenrechtskonvention Wegweisung als Verletzung dieser Menschenrechtskonvention.
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Wenn man die Kopie des Polizeiprotokolls meiner Wegweisung anschaut, findet man hier angeführt: "Verletzung der gefährdeten Person: Keine. Beschädigung an Kleidung, Wohnung, etc.: Keine. Psychischer Zustand: Offensichtlich in Ordnung. Der Beschuldigte ist gefasst und ruhig. Indikatoren für einen bevorstehenden gefährlichen Angriff: Unbekannt." Also alles (wenn man davon ausgeht, dass in Österreich so etwas wie eine Unschuldsvermutung existiert) klare Anzeichen, keine Wegweisung durchzuführen. De facto wurde in diesem Fall eine Wegweisung durchgeführt.
Das heißt, der amtshandelnde Polizist (das war ein speziell ausgebildeter, der noch extra geholt wurde für diese Amtshandlung) hat hier sein Amt missbraucht, das Gesetz (Sicherheitspolizeigesetz §38a) missachtet, und eine Wegweisung vorgenommen. Typisch für einen Polizeistaat, keinesfalls für einen Rechtsstaat, der Österreich sein sollte. In weiterer Folge hätte so eine Wegweisung von einem Richter innerhalb 48 Stunden geprüft werden müssen. Er hätte also genau dieses Protokoll bekommen, das ich jetzt auszugsweise zitiert habe, und spätestens der Richter hätte dann feststellen müssen, dass es sich um eine missbräuchliche Wegweisung gehandelt hat. Auch das ist in meinem Fall nicht passiert, sondern der Richter (wenn er überhaupt dieser Aufgabe nachgekommen ist) hat diese Wegweisung nicht aufgehoben, sondern bestätigt und sogar den Antrag auf Verlängerung (die Wegweisung gilt zehn Tage, man kann sie auf zwanzig Tage verlängern) stattgegeben. Also auch hier hat ein/e Richter/in sein Amt missbraucht und ganz klar die Unschuldsvermutung verletzt und das Gesetz verletzt.
Wenn man sich die Vorgeschichte noch dazu anschaut (wie kam es überhaupt zu dieser Amtshandlung?), dann habe ich dem Gericht ein Telephonprotokoll vorgelegt (eine minutengenaue Darstellung der Telephonate), wo man genau sieht: Meine Ex-Frau hat genau zwei Tage vor dieser Amtshandlung zuerst mit ihrer Mutter gesprochen, unmittelbar darauf mit ihrer Anwältin (ich habe das Gespräch auch gehört). Die Anwältin hat ihr in diesem Gespräch empfohlen, die Polizei anzurufen, sich nach dem Dienstplan eines bestimmten Beamten zu erkundigen. Das nächste Gespräch war dann das Gespräch mit der Polizei, dort hat meine Ex-Frau erfahren, dass dieser gewünschte Beamte erst wieder zwei Tage später im Dienst ist. Und zwei Tage später passierte dann diese Wegweisung. Also hier wurde diese Wegweisung von der Anwältin empfohlen und geplant: die Anwältin wusste sehr genau, welcher Exekutivbeamte solche Wegweisungen vornimmt und hat empfohlen, auf den zu warten. In einem Rechtsstaat würde so eine Anwältin von der Anwaltskammer ausgeschlossen werden und dürfte ihren Beruf nicht weiter ausführen, weil das ist eine Anleitung zu einer strafbaren Handlung. Der Exekutivbeamte hätte selbstverständlich mit den entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.
Wenn man sich dann an Politiker wendet, bis hinauf zum Bundeskanzler, Bundespräsidenten, und sich beschwert über diese Missbräuche in der Exekutive und Justiz, bekommt man als Antwort mehr oder weniger die Feststellung, dass die Justiz in Österreich unabhängig wäre, dass das zwar ein bedauerlicher Einzelfall ist, aber man könne dagegen nichts machen. Ich denke mir, wenn jetzt ein Bundespräsident und ein Bundeskanzler eine solche Justiz dulden, dann machen sie sich mit strafbar an der Verletzung der eigenen Verfassung, aber auch strafbar im Sinne der Menschenrechtskonvention, die wir vorher gehört haben. Die weitere Folge einer solchen Wegweisung ist klar: Das ist genau die Voraussetzung, wo man einen Mann, oder einen Vater (es geht ja in meinem Fall auch um meinen Sohn) von vornherein für die kommende Scheidung in eine schlechte Position bringt, wo der Richter dann irgendwelche Annahmen aufgrund der missbräuchlichen Wegweisung trifft, die ganzen Anschuldigungen hinsichtlich Gewalttätigkeit etc. als bare Münze nimmt, selbst wenn man ihm Beweise vorlegt, dass man niemals im Leben gewalttätig war und das auch nicht sein wird. Das wird alles ignoriert. Man wird dann geschieden, die Frau bekommt das Haus, das Geld, das Kind (das wird ihr von der Anwältin wahrscheinlich vorher schon gesagt, weil sonst würde sie ja gar nicht die Scheidung riskieren). Also da nimmt das alles seinen Fall, wie wir es vom Kurt Heiligenmann schon gehört haben, dem brauche ich jetzt nichts mehr hinzuzufügen.
Ich habe über diese Art, wie Scheidungen angebahnt und abgewickelt werden und wie Kinder dadurch zu Schaden kommen, inzwischen ein Buch mit dem Titel "Scheidungshuren" veröffentlicht, weil ich aus meinem Fall und aus hunderten anderen Fällen zum Eindruck gekommen bin, dass hier so etwas wie eine Scheidungsindustrie oder nennen wir es Scheidungsmafia am Werk ist, wo Frauen zur Scheidung getrieben werden (sei es vom Jugendamt, sei es von anderen Beratungsstellen). Früher oder später kommen sie dann zu den Anwälten. Das sind dann quasi die "Huren" (die Szene, die kurzfristige Bedürfnisse dieser Frauen nach Trennung, nach Geld, wonach auch immer, erfüllen) und langfristig (und das ist für mich so das charakteristische an einer Hure, das Negative: kurzfristige Befriedigung) diese Menschen emotional, psychisch, finanziell schädigen. Und das Ganze wird noch von einer Richterschaft in diesem Land geduldet, die so quasi die Rolle der "Zuhälter" in diesem System übernehmen.
Oliver Peter Hoffmann: Ich möchte Dir noch die gleiche Frage stellen, die ich vorher dem Kurt gestellt habe. Was ist jetzt Deine konkrete Situation und was würdest Du Vätern in einer ähnlichen Situation empfehlen? Ich möchte dem aber noch etwas hinzufügen. Du hast erzählt, wie Deine Frau eigentlich durch eine falsch verstandene professionelle Beratung zu diesen Handlungen offensichtlich gedrängt oder motiviert wurde. Die Frage, die ich in diesem Zusammenhang immer wieder stelle, stelle ich auch Dir jetzt: Wie geht es jetzt Deiner Frau damit? Ich frage immer wieder, ob die Frauen dann nach einer so erfolgten Scheidung glücklich mit ihrem neuen Leben sind. Meistens ist die Antwort: Nein. Deswegen würde mich interessieren, wie es jetzt konkret Deiner Frau geht.

Gerald Zeiner: Ich beginne mit der zuletzt gestellten Frage. Ich würde es gerne wissen, wie es meiner Frau heute geht, vor allem auch, weil ich dann mehr über meinen Sohn wüsste. Ich weiß es nicht, weil nach dieser missbräuchlichen Wegweisung der Antrag auf einstweilige Verfügung darüber gestellt wurde, dass ich keinen Kontakt mit meiner Ex-Frau und mit ihrer Tochter aus erster Ehe aufnehmen darf. Selbstverständlich hat der Richter ohne irgendwelche Gründe, die dafür sprechen, diese einstweilige Verfügung erlassen. Das heißt: Hätte ich mit meiner Ex-Frau irgendeinen Kontakt aufgenommen, hätte ich mich strafbar im Sinne dieser Verfügung gemacht. Ich habe seit drei Jahren Null Kontakt mit meiner Ex-Frau.
Inzwischen wird mir natürlich von der nachfolgenden Richterin (der ursprüngliche Richter hat sein Gericht gewechselt) vorgeworfen, dass die Beziehung zum Kind deswegen gefährdet ist, weil keine Gesprächsbasis zwischen der Mutter des Kindes und mir existiert. Ich habe leider noch keine Gelegenheit gehabt, die Richterin darauf aufmerksam zu machen, dass diese einstweilige Verfügung auf Basis einer Verleumdung beruht und zusätzlich ein Fehler des Gerichts war und das sie selbst oder ihr Vorgänger eigentlich daran Schuld ist, dass es diese Gesprächsbasis nicht mehr gibt. Diese Verfügung wurde zweieinhalb Jahre aufrecht erhalten und erst, nachdem meine Ex-Frau unser gemeinsames Haus verlassen hat (und mir damit quasi wieder die Möglichkeit eingeräumt hat, das Haus wieder zu betreten), habe ich einen Antrag gestellt, ob man nicht die Verfügung aufheben könnte (sonst dürfte ich das Haus nämlich nach wie vor nicht betreten). Also so skurril ist das abgelaufen und ich kann heute nicht beurteilen, wie es meiner Ex-Frau geht. Ich höre nur von meinem inzwischen fünf Jahre alten Sohn, dass die Kinder geschlagen werden, dass es natürlich keinen weiteren Mann in ihrem Leben gibt, weil sie psychisch fertig ist, mit Therapeuten in Kontakt ist. Also ich fürchte, es geht ihr nicht gut.
Der Kontakt zu meinem Sohn ist so wie beim Kurt im Besuchscafe. Er hat das schon geschildert, wie skurril das sein kann. Beziehungsweise, er hat ja das Glück, dass die Mutter gescheiter ist und das Besuchscafe so in der Form nicht nutzt. Ich möchte es an einem kleinen Beispiel demonstrieren, was dort passiert. Mein Sohn, den ich dort vierzehntäglich sehen soll (de facto sind es drei- bis vier-Wochen-Abstände, weil es immer wieder Gründe für Absagen gibt) hat mich einmal gefragt, wann ich denn wieder in diesem Besuchscafe wäre und mit den anderen Kindern spiele. Der kennt mich jetzt seit drei Jahren nur vom Besuchscafe und hat also den Eindruck: Da ist ein Mann, der spielt mit mir ganz nett alle vierzehn Tage und der kommt und spielt auch mit anderen Kindern und zu dem sage ich inzwischen "Papa" (anfangs war nicht einmal das). Also das ist eine völlig skurrile Welt, die den Kindern da vermittelt wird und eine Vater-Sohn-Beziehung kann damit nicht entstehen.
Oliver Peter Hoffmann: Als nächstes will ich ein positives Beispiel ansprechen. Lucio Lichtnecker hat auch am eigenen Leib erfahren, wie Väter in Österreich benachteiligt werden. Aber er hat es geschafft, mit Kreativität und großem Einsatz seine Familie wieder zu retten. Wie hast Du das geschafft?

Lucio Lichtnecker: Machen wir es einmal chronologisch. Das Ganze hat als Klassiker begonnen: Das Elternpaar kann nicht mehr miteinander und es geht in Richtung Scheidung. Auf dem Weg dorthin hat sich meine Ex-Frau natürlich beraten lassen von Eheberatungsstellen und so weiter und so fort, und ich war einmal mit dabei und war eigentlich sehr erstaunt. Ich habe erwartet, es ist dort eine sehr neutrale Beratung unter dem Motto: Ja, das ist so und so und die Möglichkeiten gibt es et cetera. Aber es ist da hauptsächlich darum gegangen: Erstens einmal, mich hat kein Mensch angeschaut. also der Hund hätte mehr Aufmerksamkeit erregt. Und das Ganze ging in die Richtung: Naja eine Frau hat ihre Rechte, und man muss..., man sollte...
Aus diesen Gesprächen ist meine Ex-Frau immer mehr mit dem Nimbus - und mit der Belastung eigentlich - herausgekommen: "Ich will eine alleinerziehende Mutter sein, weil alleinerziehende Mutter, das ist glorreich, das ist schön, das ist heldenhaft, und eigentlich bin ich mir das schuldig, bin ich das der Gesellschaft schuldig..." Also für mich völlig unverständlich. Dann kam es zur Scheidung, wir haben versucht dort auch über Mediatoren zu arbeiten (ich bin selber eingetragener Mediator, also weiss ich, was Mediation sein sollte). Diese Mediationen waren alles andere als Mediationen. Der Mediator ist neutral, der Mediator ist derjenige, der ein Gesprächsklima zwischen den beteiligten Parteien herstellen sollte, ein Gesprächsklima, das Einvernehmen, eine win-win-Situation ermöglicht. Na, denkste! Also das war alles andere als das. Faktum war, wir haben uns scheiden lassen, sie hatte die Kinder-Keule in der Hand, sie wusste ganz genau, wenn ich nicht pariere, dann kann sie ihre Macht mit den Kindern ausüben. Es war keine gute Situation zum Zeitpunkt der Scheidung.
Das Ergebnis war das übliche "Besuchsrecht" alle zwei Wochen, zusätzlich ein Tag in der Woche, ein paar Tage Urlaub miteinander et cetera. Am Anfang war das so, dass ich die Kinder in homöopathischen Mengen bekommen habe. Das heißt also, sollte es sein von Freitag Abend bis Montag Morgen zur Schulzeit: "Na ja, Freitag Abend ist ein Blödsinn. Eigentlich ist es doch viel gescheiter, Samstag Früh." Samstag Früh wurde dann natürlich Samstag Mittag, und Samstag Mittag waren die Kinder natürlich nie fertig, es wurde Samstag Abend. Und Montag... "Montag ist ein Blödsinn", dass sie von mir in die Schule gehen. Also wurde das Sonntag Abend. Sonntag Abend wurde in Wirklichkeit Sonntag Mittag... De facto ist fast nichts übrig geblieben.
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Das hat sich ein paar Jahre lang gezogen. Den Kindern ist es dabei nicht gut gegangen. Der Mutter ist es dabei auch nicht gut gegangen, weil sie musste sich abstrudeln, sie war damals mitten im Medizinstudium: "Was machen wir mit den Kindern?" Sie hatte Verpflichtungen... Grosseltern, Bekannte, Freunde,... die Kinder sind herumgeschubst worden. Zu mir natürlich nicht, weil der Vater ist Tabu. Das hat dann natürlich sehr grossen Stress herbeigeführt. Die Glorie der alleinerziehenden Mutter war gleichzeitig eine grosse Misere und für niemanden etwas Gutes.
Das Ganze ging dann so weit, dass meine ältere Tochter (die ist mittlerweile 16) begonnen hat, anorektisch zu werden. Das ging einfach nicht mehr. Sie wurde immer dünner und immer dünner. Das Mädchen war in Gefahr. Ich habe mich dann mit Kinderpsychologen unterhalten. In meinem engsten Freundeskreis sind zwei sehr namhafte Kinderpsychologen und die haben mir gesagt: "Mein Lieber, Du musst etwas machen. Weil das Kind ist in grösster Gefahr. In allergrösster Gefahr. Und wenn es die Grosse so erwischt, erwischt es die Kleine dann auch." Ich habe dann alles liegen und stehen lassen. Dort wo Ex-Frau und Kinder nach wie vor wohnen, hatte ich mein Büro. Das habe ich vermietet gehabt. Ich habe also meinem Mieter gekündigt, und bin einfach mit Sack und Pack in die Nachbarswohnung, die mir gehört, eingezogen. Das war mein Glück. Das ist kein allgemeingültiger Vorgang, ich habe das Glück gehabt, dass es so möglich ist. Ich war einfach da.
Zunächst Staunen der Mutter. Wir haben immer miteinander reden können. Und auf einmal war es praktisch, dass ich da war. Man brauchte nicht mehr bei Bekannten und Verwandten nachschauen, wer die Kinder als Gepäcksaufbewahrung übernehmen kann, sondern eigentlich war ich da. Zwar mit Vorbehalt, aber: "Na ja, ok, probieren wir es einmal" Mittlerweile ist es so geworden, dass es ganz normal ist, dass die Kinder beim Papa sind. Die Mama konnte sich dann entlastet von diesem ganzen Stress einen Freund leisten (der übrigens ein sehr netter Kerl ist, ich bin froh, dass sie ihn hat, weil damit ist der ganze Wahnsinn weg). Die Kinder wohnen derzeit hauptsächlich bei mir. Wir sind Tür an Tür, aber "beim Papa gibt es immer etwas zu essen, der Papa ist lustig, der Papa ist da, wenn man ihn braucht, die Mama ist meistens eh beim Dings... Bei der Mama im Kühlschrank ist eh nie etwas und wenn sie zurückkommt, dann keift sie". Das heisst: Meine Grosse, die anorektisch war, dünn wie ein Besenstil, kämpft heute eher mit der Pummeligkeit.
Die Ex-Frau ist, wenn sie da ist, total verträglich, kommt auf einen Cafe vorbei, auf eine Zigarette miteinander, wir beraten alles, was mit den Kindern ist oder nicht ist. Ich habe mich ganz kaltlächelnd über die Bestimmungen des Scheidungsvertrags (oder wie das heisst) hinweggesetzt. Ich war da: "So, da bin ich. Und jetzt bringen wir die Sache in Ordnung." Sie war nicht mehr beeinflusst von irgendwelchen Jugendämtern, Sozialberater oder irgendwas, sondern hat es so genommen, wie es war. Nämlich als Hilfe und als Unterstützung. Jetzt kann sie sich voll der Arbeit widmen. Sie ist mittlerweile Ärztin. Mit den Kindern ist kein Problem, und es passt alles.
Das ist der Grund, warum ich das Modell propagieren möchte. Es ist nicht allgemeingültig und nur ein Teil der geschiedenen Ehen kann mit diesem Modell einen Vorteil haben. Das Modell des "gleichwertigen Miteinanders". Das heisst also: Nicht über behördliche Stellen, nicht über Gerichte, nicht über Anwälte, sondern über den direkten Kontakt wieder miteinander zusammenzukommen. Die ersten Jahre nach der Scheidung sind sicher die Jahre, wo der Konflikt sich noch entweder voll da ist oder noch schwelend existiert. Das heisst, es braucht nur ein leises Lüfterl, damit sich das Ganze wieder entflammt. Aber nach zwei, drei, vier Jahren ist dieses Model meiner Meinung nach am ehesten möglich und ich glaube für Kinder ist es das Allerbeste, wenn die Eltern miteinander können.
Oliver Peter Hoffmann: Noch konkret auch an Dich die Frage: Wie schaut jetzt Deine Situation juristisch aus? Das heißt: Welchen Status hast Du offiziell gegenüber den Behörden?

Lucio Lichtnecker: Wir haben von Haus aus gemeinsame Obsorge ausgemacht. Das war das Einzige, wo ich mich versteift habe. Da habe ich gesagt: "Da nehme ich den Atomkrieg in Kauf, aber gemeinsame Obsorge ist für mich der wesentliche Punkt." Das ist eigentlich bis jetzt nicht praktiziert worden. Weil am Anfang hat eh alles sie entschieden und jetzt entscheide alles ich. Weil de facto bin ich der grossteils alleinerziehende Vater geworden.
Oliver Peter Hoffmann: Bei wem ist der primäre Wohnsitz?

Lucio Lichtnecker: Nach wie vor primärer Wohnsitz bei der Mutter. Wobei de facto der primäre Wohnsitz jetzt bei mir ist. Auf dem Papier aber bei der Mutter.
Oliver Peter Hoffmann: Danke für dieses Erfolgsbeispiel. Wir haben aber auch gesehen, welcher Einsatz notwendig ist, welches Risiko man auf sich nimmt, und dass man in der glücklichen Lage sein muss, erstens einmal Ressourcen zu haben, um sich diesen extra-Einsatz leisten zu können, aber auch auf einen Ex-Partner zu stossen, der die Kraft hat, sich über die Einmischung der Behörden hinwegzusetzen. Ich möchte als Nächsten Martin Stiglmayr bitten, seine Situation zu schildern. Martin Stiglmayr ist der typische Familienmensch, der sich voll für die Familie eingesetzt hat und sich voll dem Familienleben gewidmet hat. Auch er hat beruflich zurückgesteckt, wie die Kinder klein waren. Und er ist jemand, der sich nicht auf die Seite stellen lässt oder lassen will, weil ihm die Familie wichtiger ist als - würde ich jetzt einmal sagen - alles andere im Leben. Ich würde den Martin bitten, zu erzählen, was passiert ist und wie er mit der Situation umgegangen ist.

Martin Stiglmayr: Ich versuche das jetzt auch ganz kurz chronologisch zusammenzufassen, was passiert ist. Vieles ist jetzt schon von Gerald Zeiner und von Kurt Heiligenmann angesprochen worden. Ich möchte vorher noch erwähnen, dass ich mich für Lucio Lichtnecker freue, dass ihm das so gelungen ist. Ich möchte aber betonen, dass das sicher eine Ausnahme ist und auch sehr stark davon abhängt, ob die Frau da mitspielt und welche Vorteile sie daraus hat. Ich bin eher das Beispiel dafür, wie es eben dem Gerald oder dem Kurt gegangen ist. Bei mir war das so, dass ich eines Tages vor die Tatsache gestellt wurde, dass sich meine Ex-Frau scheiden lassen möchte. Sie hat sich davor, wie ich mittlerweile weiss, bei all diesen Institutionen, die vorher schon angesprochen worden sind, ganz genau erkundigt, wie man das am Besten macht. Einer dieser "ganz tollen" Schritte ist eben diese Wegweisung, die auch der Gerald schon angesprochen hat. Auch bei mir ist es ähnlich abgegangen wie bei ihm, ich möchte daher dazu nicht so viel sagen.
Ich habe mich damals auch auf gemeinsame Obsorge versteift. Es ist gut, dass der Lucio das erwähnt hat, weil ich gleich sagen möchte, wie diese gemeinsame Obsorge ganz einfach boykottiert wird. Es ist nämlich so, dass eine Frau dann zu Gericht gehen kann und ohne Begründung alleinige Obsorge beantragen kann. Alleine das ist ein Punkt, den ich sehr kritisiere. Im Antrag meiner Ex-Frau stand drinnen: "Ich beantrage alleinige Obsorge, weil der Kindesvater die Kinder vom Kindergarten abgeholt hat." Ein Recht, das mir bei gemeinsamer Obsorge zusteht! Normalerweise würde man jetzt meinen, der Richter sagt: "Gute Frau, tut mir leid, das ist ein bisserl zu wenig." Aber nein! Es begann ein Verfahren, das sich dann über zweieinhalb Jahre gezogen hat. Das, was mich dazu bewogen hat, sich für meine Kinder einzusetzen, waren Äußerungen, die wir heute schon gehört haben:
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"Die schlechteste Mutter ist besser als der beste Vater" (Zitat von Diplomsozialarbeiterin Christine Weiß am Jugendamt Tulln), Doktor Haigl vom Bezirksgericht Tulln hat mir ins Gesicht gesagt: "Mütter werden nicht bestraft, Väter schon." Ich habe einmal Jus studiert, habe das dann leider nicht vollendet, habe mir aber gedacht, das kann so in einem Rechtsstaat nicht sein.
Ich habe für meine Kinder eigentlich immer alles gemacht, war, so meine ich, ein vorbildlicher Vater. Ich habe sie gewickelt, gefüttert, herumgetragen, mit ihnen gespielt, war immer für sie da. Ich habe meine Ausbildung zum Religionslehrer dann aufgegeben, weil vom Jugendamt immer die Meinung vertreten wurde, das Kind muss bei der Mutter bleiben, damit "Beziehungskontinuität erhalten bleibt" (was dieses Wort bedeutet, kann niemand genau sagen). Ich wollte dann "Beziehungskontinuität" schaffen, indem ich immer zu Hause bin, das ist aber egal. Wenn der Vater vierundzwanzig Stunden zu Hause ist, macht das nichts. Hingegen: Wenn die Mutter das Kind nachweislich zu Tagesmüttern gibt oder in den Kindergarten, oder in Kinderkrippen (meine Kleine war damals knapp drei Jahre und musste von sieben Uhr in der Früh bis siebzehn Uhr im Kindergarten verbringen, ich wäre zu Hause gewesen, trotzdem war das Kind "bei der Mutter"), es nützt einem Vater gar nichts. Ganz egal, was er unternimmt, es wird nicht gewürdigt.
Es begann also dann dieser Prozeß und was mich fast rasend gemacht hat, war die Tatsache, dass meine Kinder (ich habe zwei Mädchen, damals im Alter von drei und fünf Jahren) ein ganzes Jahr lang mit Verletzungen im Genitalbereich zu mir gekommen sind, ich diese Verletzungen immer wieder dem Gericht gesagt habe, gemeldet habe, dem Jugendamt gemeldet habe. Es ist ein Faktum: Es hat niemand etwas unternommen. Ich möchte dazu auch, weil die Gruppe Rainbows erwähnt worden ist, mich der Meinung von Herrn Zeiner und Herrn Heiligenmann anschliessen: Das sind Institutionen, die dieser Scheidungsmafia angehören. Ich habe überhaupt kein Vertrauen in diese Institutionen. Meine ältere Tochter Anna war, nachdem sie bereits Verhaltensauffälligkeiten gezeigt hat (und die Kindesmutter, um sich bei Jugendamt und Psychologen ein "Sternchen" abzuholen, gesagt hat, sie gibt das Kind in eine Rainbows-Gruppe) sehr verschlossen. Nach einiger Zeit hat sie sich der Therapeutin offenbart und hat gesagt: "Ja, ich habe Angst vor dem neuen Mann der Mama." Diese Information darf dem Vater gar nicht weitergegeben werden. Ich habe es deshalb erfahren, weil ich in einem Gespräch mit dieser Therapeutin sie irgendwie so emotionalisiert habe, dass ihr das herausgerutscht ist. Und ich habe sie dann gefragt, warum sie das nicht dem Gericht meldet. Und dann bekommt man von Rainbows folgende Antwort: "Wenn ein Kind zu Rainbows kommt, macht man einen Vertrag mit dem Kind, der da lautet: Alles, was Du mir sagst, ist geheim, und das wird nicht verraten. Und deswegen kannst Du mir auch alles erzählen." Wenn sie das jetzt also erzählen würde, würde dieser Vertrag gebrochen werden und dann würde man ja dem Kind Schaden zufügen. Das heisst, die Gruppe Rainbows nimmt lieber in Kauf, dass ein Kind vor einem neuen Mann Angst hat, vielleicht dort auch Schaden erleidet, es daher nicht dem Pflegschaftsgericht meldet, weil ihnen dieser "Vertrag" mit dem Kind wichtiger ist.
Alle diese Dinge haben mich natürlich sehr empört, ich habe dann versucht, mich dagegen zu wehren, habe versucht, Hilfe zu suchen, wo immer es geht. Es gibt de facto keine Hilfe. Langer Rede kurzer Sinn: Die Obsorge wurde dann der Mutter übertragen. Ich sehe meine Kinder nach Willkür der Mutter, das muss man einfach so sagen. Ich habe extra heute ein Dokument mitgenommen, um es zu veranschaulichen, weil ich die Probleme von Kurt und Gerald sehr gut kenne. Das ist das Problem, dass normale Menschen sich das nicht vorstellen können, wie das abläuft. Ich bin sehr froh, dass mir die Mutter das hat "zukommen lassen", jetzt habe ich endlich etwas in der Hand, um es Journalisten weiterzugeben. Ich lese nur eine Passage vor und muss vorher vielleicht noch folgendes ganz kurz sagen: In dem Beschluss des Richters ist festgehalten, dass die Semesterferien und die Osterferien der Kinder alternierend beim Vater und bei der Mutter verbracht werden. Sie schreibt in dem Brief an das Gericht: 2010 möchte sie mit den Kindern Schi fahren gehen (2010 wären die Kinder in den Semesterferien beim Vater, in den Osterferien bei der Mutter), da sie jetzt mit den den Kindern Schi fahren gehen will, geht das halt leider nicht. Sie fährt in den Semesterferien und der Vater soll die Kinder in den Osterferien nehmen. Das wird ganz einfach so dem Gericht gemeldet und die Problematik liegt jetzt darin, dass das Gericht diesen Dingen folgt, anstatt zu sagen: "Es gibt einen Beschluss, an den müssen Sie sich halten, Kindesmutter!" In dem gleichen Beschluss steht: "Der Vatertag ist in jedem Fall beim Vater zu verbringen." Die Kindesmutter schreibt in ihrem Brief vom 5.6.2009 an das Bezirksgericht Tulln: "Sehr geehrter Herr Haigl, da die beiden Mädchen am Vatertag 14.6.2009 bei der Aufführung ihrer Balletschule in der Babenbergerhalle mitmachen möchten, kann der Besuch beim Kindesvater an diesem Tag nicht stattfinden." Das heisst ganz einfach: Die Kindesmutter setzt sich über gerichtliche Beschlüsse hinweg und niemand tut etwas dagegen. Das ist das Problem, mit dem wir zu kämpfen haben.
Oliver Peter Hoffmann: Obwohl Du es vielleicht schon implizit gesagt hast, die Frage an Dich: Welchen tip würdest Du trotz Allem einem Vater in Deiner Situation geben? Du hast gesagt: "Egal, was man macht, man macht es falsch." Aber im Rückblick gesehen: Wenn jemand in Deine Situation kommt, was kann er machen, um zumindest zu versuchen, die Situation zu verbessern.

Martin Stiglmayr: Aus meiner Sicht gibt es de facto momentan keinen wirklichen Rat, den man geben kann. Ausser vielleicht den, dass sich diese Väter an die existierenden Vätervereine wenden sollen: Vaterverbot, Kindergefühle, Väter ohne Rechte. Diese Leute geben gute Tips und wissen, wie es gut weitergeht. Ich kann mich nur der Meinung von Kurt Heiligenmann anschliessen: Auf keinen Fall Jugendamt, auf keinen Fall Rechtsanwälte, Richter... Alle diese Institutionen sind nur schlecht, es gibt vielleicht einige wenige Ausnahmen, das mag schon sein, die sind aber eben am besten über diese Vereine zu finden, das sind Rechtsanwälte, die mutig genug sind, sich dagegen zu stellen. Es gibt keine Chance für einen Vater, wenn die Mutter micht mitspielt. Das ist einfach ein Faktum. Wenn man das Glück hat, dass die Mutter das einsieht, dass sie den Kindern mehr schadet, indem sie ihre eigenen Interessen verfolgt (sei es jetzt Rache, Hass, Eifersucht, ...), dann kann man miteinander sprechen. Ansonsten kann man nicht miteinander sprechen und alle die genannten Institutionen tragen alles dazu bei, was sie nur machen können, damit man weiter nicht miteinander sprechen kann.
Oliver Peter Hoffmann: Welche Rolle spielt der Staat und die Behörden? Zusätzlich zu den bekannten Problemen im Bereich der Obsorge und des Besuchsrechts wurden trotz heftiger Proteste wieder neue Hürden eingeführt, mit der Väter von ihren Kindern ferngehalten werden. Was sollte die Politik tun, um die Situation zu verbessern? Die richtigen Maßnahmen werden nur gesetzt werden, wenn Mythen widerlegt und Probleme beim Namen genannt werden:
Falsch: Alleinerziehende Mütter sind von den Vätern verlassen
Richtig: Alleinerziehenden Mütter werden von den Behörden in eine für sie selbst und andere ungünstige Situation gebracht. Wir haben heute kein einziges Beispiel einer Mutter gehört, die nachdem sie den Vater ausgegrenzt hat, ein glückliches Leben hatte oder mit glücklichen Kindern zusammengelebt hat. Das ist zum Nachteil aller, was da passiert.
Falsch: Väter wollen sich ja ohnehin um die Kinder nicht kümmern
Richtig: Die allermeisten Väter wollen sich um ihre Kinder kümmern, dürfen es aber nicht. Der Staat wendet Zwangsmassnahmen (Polizei, Gerichte, alle Methoden, die der Staat zur Verfügung hat) an, um die Väter von ihren Kindern fernzuhalten.
Falsch: Väter sind ganz zufrieden mit ihrer Situation
Richtig: Viele Väter sind sehr stark traumatisiert und verzweifelt. Es gibt keine Anlaufstelle für Väter. es gibt zwar die "männerpolitische Grundsatzabteilung" im Sozialministerium, an die man als Mann oft verwiesen wird, die aber in Wirklichkeit auch dafür nicht zuständig ist. Es gibt keine vergleichbare Einrichtung wie Frauenhäuser oder Beratungsstellen, die arbeiten alle im Interesse einer falsch verstandenen Befreiung der Frauen von ihrer Familie. Für Väter gibt es keine Hilfe. Väter landen oft auf der Straße oder begehen Selbstmord (in der entsprechenden Altersgruppe mehr Tote als im Straßenverkehr)
Falsch: Der Staat kann nicht alles lösen, man kann nichts machen, wenn die Mutter nicht will, dass der Vater die Kinder sieht
Richtig: Der Staat ist Teil des Problems, er mischt sich ein, macht aber große Fehler. der Staat erzeugt ein Problem durch die Beratungsstellen, aber auch durch die falsch funktionierenden Gerichte.
Falsch: Wenn es Probleme im Familienbereich gibt, brauchen wir mehr Gesetze und mehr Behörden
Richtig: Viele Probleme werden erst durch Gesetze und Behörden erzeugt. Viele Behörden (z.B. Jugendwohlfahrt) handeln nicht gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag. Als warnendes Beispiel dient die Jugendwohlfahrt, die eigentlich im Interesse des Kindes agieren sollte, das aber nicht tut. Wenn wir jetzt eine weitere Einrichtung ins Leben rufen würden, deren Aufgabe es wäre, sich um das Kindeswohl zu kümmern, ist die große Gefahr, dass das wieder genauso schief geht wie bei der Jugendwohlfahrt. Es kommt ganz stark darauf an, welche Personen in so eine Einrichtung kommen und ob der politische Wille da ist, zu kontrollieren, ob diese Einrichtung entsprechend ihrem Auftrag handelt.
Falsch: Die Gerichte sind überlastet, weil es so viele Trennungen gibt
Richtig: Die Gerichte sind überlastet, weil sie falsche Entscheidungen treffen und diese Entscheidungen dann immer wieder rechtfertigen müssen. Eine falsche Entscheidung führt dazu, dass die Betroffenen dann nicht mit dieser Entscheidung zufrieden sind, weil sie nicht mit dieser Entscheidung zufrieden sein können und daher immer wieder den Weg zum Gericht suchen. Die Gerichte sind überlastet, weil sie sich selbst diese Arbeit machen.
Falsch: Gerichte suchen nach den besten Lösungen
Richtig: Die meisten Familienrichter haben sich diese Karriere nicht ausgesucht, das ist ein erster Schritt in einer Karriere als Richter. Richter sind oft demotiviert, sie sind oft psychologisch nicht geeignet, haben nicht die Lebenserfahrung, sind nicht genügend geschult für diesen Bereich. Man müsste die Richter besser prüfen, auch psychisch prüfen, ob sie überhaupt in der Lage sind, über eine Familie, die nach zehn oder zwanzig Jahren in einer Trennungssituation ist, zu urteilen. Wenn sie diese Lebenserfahrung und die psychische Konstitution nicht haben, können sie das nicht tun, auch, wenn sie als Juristen ausgebildet sind.
Falsch: Richter halten sich an die Gesetze
Richtig: Im Familienbereich handeln Richter sehr willkürlich, es gibt keine Konsequenzen für einen Richter, der gesetzeswidrige Beschlüsse fasst. Maßnahmen, die zum Schutz der Kinder und der Väter greifen würden, werden nicht angewendet, wenn sie sich gegen Mütter richten würden. Mütter werden nicht zur Verantwortung gezogen
Falsch: Behörden handeln im Sinn des Kindeswohls
Richtig: Kindeswohl ist überhaupt nicht definiert, die Behörden handeln völlig willkürlich und meistens diskriminieren sie gegen Väter. Die Jugendwohlfahrt sieht sich selbst meistens als eine Vertretung der Mütter, das Kindeswohl bleibt auf der Strecke
Falsch: Zuerst muss die Obsorge und der primäre Wohnort entscheiden werden, danach eine finanzielle Regelung
Richtig: Alle Beteiligten wissen, dass die Entscheidung über die Obsorge finanzielle Konsequenzen hat. Finanzielle Fragen müssten vollständig von der Frage der Obsorge getrennt werden.
Falsch: Es gibt eine große Dunkelziffer bei männlicher Gewalt und männlichem Missbrauch
Richtig: Frauen sind genauso gewalttätig wie Männer, betreiben genauso oft Missbrauch wie Männer, sie sind nur meistens körperlich schwächer. Die Hetzkampagnen gegen Männer führen dazu, dass es juristische Waffen gibt, die dazu verwendet werden, Männer von ihren Kindern fernzuhalten. Dass das in den meisten Fällen nur zweckentfremdete Instrumente sind, kann man daran ablesen, dass es dann in weiterer Folge keine Verurteilungen gibt. Wenn an den Vorwürfen etwas dran wäre, müssten ja dann auch die Zahlen der Verurteilungen steigen. Das tun sie aber nicht, weil diese Vorwürfe nur als Vorwurf verwendet werden, und nicht, weil man einen echten Missbrauch stoppen will. Das hat man auch im Bereich der Vergewaltigungen gesehen.
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Falsch: Es muss immer einen Elternteil geben, der allein entscheiden kann
Richtig: Das ist die Ausrede, die verwendet wird, um Männer im Streitfall auf die Seite zu drücken. Man sieht unter anderem am Beispiel Deutschland, dass eine garantierte gemeinsame Obsorge dazu führt, dass das Konfliktpotential sinkt. Wenn es keinen Sinn macht, dafür zu kämpfen, den anderen Elternteil hinauszudrängen, dann findet dieser Konflikt in den allermeisten Fällen nicht statt und die Menschen kümmern sich stattdessen darum, ihre gemeinsame Elternrolle einigermassen vernünftig zu leben. Das Machtgefälle, was wir in Österreich haben, führt dazu, dass ein ständiger Kampf darum geführt wird, zu beweisen, wer von den beiden jetzt der eine Elternteil sein soll, der die Vormacht hat, und der im Ernstfall allein entscheiden kann.
Falsch: Gesetze sollen die moderne Patchworkfamilie stärken
Richtig: Es gibt kein soll-Bild für die Patchworkfamilie. Die biologischen Eltern müssen immer ihre Rolle bewahren können. Ständiger Wechsel von Bezugspersonen ist nicht gut für das Kind.
Falsch: Die österreichischen Gesetze dienen der Emanzipation der Frauen
Richtig: Frauen geht es meistens schlecht, wenn sie sich so verhalten, wie ihnen das die Beratungstellen anraten. Männer werden in traditionelle Muster zurückgezwungen, Frauen glauben, dass sie sich darauf verlassen können, dass sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Dann habe die Frauen aber zu wenig Verdienstjahre und haben Schwierigkeiten bei Anträgen auf Sozialhilfe etc. Diese Situation ist erstens nicht wirklich vorteilhaft für die Frauen, und zweitens dient sie ganz offensichtlich nicht ihrer Selbstständigkeit. Durch die Trennung "zahlender Vater / sorgende Mutter" werden die Frauen wieder in die traditionelle Rolle zurückgezwungen.
Falsch: Das sind sehr komplizierte Probleme, für die es keine umfassenden Lösungen gibt
Richtig: Es gibt Beispiele, wie Eltern sich trotz der Fehler der Behörden im Sinn ihrer Kinder einigen. Es gibt einfache Lösungen, die sofort die Situation aller Beteiligten verbessern würden
Schlussfolgerungen:
Wie kann sich ein Einzelner verhalten?
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Es ist wichtig, zu wissen, dass der rechtliche Weg momentan nicht funktioniert. Die Gerichte funktionieren nicht, die Anwälte funktionieren nicht, und die Behörden funktionieren auch falsch. Das bedeutet, man muss jedem betroffenen Vater den Rat geben, zu versuchen, sich mit der ehemaligen Partnerin über die Behörden hinweg zu einigen, sofern das nur irgendwie geht.
Was die meisten Männer in dieser Situation vergessen, ist, dass Kinder sehr wohl im Lauf des Lebens dann draufkommen, dass hier etwas falsch gelaufen ist. Aber oft kommen sie erst nach dreissig Jahren zum Vater und fragen dann: "Wie war denn das damals eigentlich?" Erst in der Situation, wo die Kinder dann selbst erwachsen sind und eigene Kinder haben, erinnern sie sich daran, in welcher Rolle ihr Vater war, wie sie selbst klein waren. Da ist dann schon so viel Zeit vergangen, dass es teilweise schwierig ist, zu rekonstruieren, wer eigentlich wann was gemacht hat. Die Kinder wollen das wissen, weil es zu ihrer eigenen Vergangenheit dazugehört. Man kann nur jedem Vater den tip geben, eine möglichst vollständige Dokumentation zu machen und auch die Behörden zu zwingen, möglichst viel an offizieller Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die Behörden weigern sich nämlich oft später, die Dokumente herauszugeben, die beweisen würden, wer wann welche Schritte gesetzt hat. Man darf nicht vergessen, dass die Kinder oft einer Falschinformation ausgesetzt sind und oft gar nicht wissen, warum sie ihren Vater gar nicht sehen. Diese Frage stellen sie sich oft erst nach dreissig Jahren. Wenn es schwer ist, nachzuweisen, wie die Entwicklung damals wirklich gelaufen ist, ist es für das Kind schwer, herauszufinden, was seine eigene Geschichte ist.
Die Trennung der Eltern bedeutet nicht Trennung vom Kind. Der Staat hat die Aufgabe, den Familien durch eine Krise zu helfen, anstatt, wie er es derzeit macht, die Zerschlagung von Familien zu betreiben.
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Getrennte Eltern sind noch immer Eltern, sie haben zwar zueinander keine Verbindung mehr, aber die Verbindung zum Kind bleibt. Dadurch gibt es noch immer eine Familie. Gesetzlich müssen daher beide Elternteile nach einer Trennung gleichberechtigt behandelt werden und die Obsorge und der gemeinsamer Wohnsitz beider Eltern mit dem Kind sollten die gesetzliche Norm werden, die nicht erst von einem Gericht beschlossen wird, sondern die per Gesetz vorgeschrieben ist.
So lange Kinder minderjährig sind, ist die Freiheit beider Elternteile eingeschränkt, das gilt eben für beide Elternteile. Es muss klar sein, und das muss auch gesetzlich klargestellt werden, dass eine Trennung vom Partner nicht die vollständige Auflösung der Familie bedeutet. Beide Eltern haben durch ihre Beziehung mit dem Kind eine Verantwortung, sich mit dem anderen Elternteil zu arrangieren, und zum Beispiel einen Wechsel des Wohnsitzes oder der Schule oder eine Operation mit dem anderen Elternteil abzusprechen. Das muss gesetzlich klargestellt sein.
Gerichte, Jugendwohlfahrt und Anwälte erzeugen mehr Probleme als sie lösen. Die Konsequenz daraus ist klar: Die meisten dieser Entscheidungen sollten aus den Gerichten herausgehalten werden. Es sollte so sein, dass Anwälte und Gerichte möglichst gar nicht mit diesen Fällen beschäftigt werden, wenn es zu einer Trennung kommt. Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, nach der die Rolle der Eltern gegenüber ihren Kindern klargestellt ist, muss darüber ein Richter nicht urteilen, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass in einem speziellen Fall eine Abweichung von der Norm vorherrscht, die eine nachgewiesene Gefährdung einer der beiden Elternteile oder des Kindes bedeuten würde. Im Normalfalll sollte ein Richter nicht darüber entscheiden, ob ein Elternteil Zugang zu seinem Kind hat, das ist ein Menschenrecht und sollte als solches auch garantiert sein.
Die finanzielle Versorgung der Eltern wird zu sehr mit der Frage der Obsorge verknüpft. Die finanziellen Ansprüche der getrennten Eltern sollten daher direkt über das Finanzamt abgewickelt werden, nach klaren, nachvollziehbaren Richtlinien, und das getrennt von der Frage der Obsorge. Das Gericht sollte nur eingeschaltet werden, wenn es nachweisbare Gründe gibt, warum von einem gesetzlich vorgeschriebenen System abgewichen werden muss.
Es gibt zu wenig offizielle Informationen über die tatsächliche Situation der Väter. Was ist die Fruchtbarkeitsrate der Männer? Wieviele Väter können ihre Kinder nicht mehr sehen? Wieviele Väter gehen nach einer Trennung von ihren Kindern Selbstmord? Was sind die finanziellen Auswirkungen von Scheidungen auf alle beteiligten Personen? Die nächste Volkszählung muss die Situation der Väter besser erfassen.
Der Staat konzentriert seine Hilfe auf die Trennung der Familie, anstatt sich um die Beziehung zwischen Eltern und Kindern zu kümmern. Förderprogramme sollten die Doppelresidenz unterstützen. Statt sozialem Wohnbau für alleinerziehende Eltern sollte es sozialen Wohnbau für gelebte Doppelresidenz geben.
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Kommentare
es ist schon unglaublich,
es ist schon unglaublich, dass da jemand die Chuzpe hat dazu zu stehen, dass er zuerst absichtlich arbeitslos wird, jede Ausbildung abbricht und sich dann beschwert dass er nicht die Obsorge der Kinder bekommt. Was kann man einer Mutter noch mehr antun, als ihr ohne Abstimmung einfach die Kinder aus dem Kindergarten zu entwenden und die weiß dann gar nicht wo die Kinder sind. Abgesehen davon dass die Kindergärten in NÖ gar nicht so lange offen hatten als sie angeblich im Kindergarten waren. Was bei einer normalen Familie normal ist wird hier kaltlächelnd als kinderfeindlich niedergeschrieben, während es dem anscheinend Kindeswohl förderlich ist, wenn der Vater arbeitslos ist und nicht bereit ist Alimente zu zahlen......
Themaverfehlung
Sehr geehrter Herr...? (Stadler, wenn ich mich nicht irre...?),
ich bin Ihnen ehrlich gesagt dankbar, dass Sie ein Problem ansprechen, welches im Pressegespräch nicht diskutiert worden ist. Leider ist es so, dass viele Frauen heute nach wie vor ihre Kinder als Einnahmequelle betrachten und den Kontakt zu den Kindern als Druckmittel verwenden, um aus dem Vater möglichst viel Geld herauszuholen. Man muss das einmal ganz klar als das bezeichnen, was es ist: Ein Missbrauch der Kinder. Was auch oft übersehen wird, sind die großen Gewinner dieser Situation: Die neuen Lebenspartner der Mütter. Es ist natürlich praktisch, wenn man selbst keinerlei finanzielle Verantwortung trägt, weil es schon einen anderen Mann gibt, dem man das umhängen kann. Der wirkliche Skandal ist aber, dass heute nach wie vor Männer ausschließlich danach beurteilt werden, ob und wie viel Geld sie überweisen können. Das ist ja gerade der Fehler, dass man einen Vater, der seine Karriere für die Kindererziehung reduziert hat, dann plötzlich wieder in die Rolle als Bankomat zwingen will. Ihre Einwände sind deswegen einerseits interessant, weil sie aufzeigen, wo das Problem liegt. Andererseits ist das Herumreiten auf der finanziellen Leistungsfähigkeit der Männer eine glatte Themaverfehlung: Es geht darum, dass Väter mehr sind als Bankomaten.
weit gefehlt
aber trotzdem jemand der der Wahrheit über diesen sauberen Herrn kennt. Und als Bankomat kann man in angeblich ja wirklich nicht bezeichnen. Aber immerhin steht er dazu keine Verantwortung zu übernehmen. Seine Märchenerzählungen sind aber nicht annähernd so gut wie die von Hrn. Baron Münchausen
Sehr geehrter Hr.
Sehr geehrter Hr. Hoffmann,
Sie arbeiten immer noch mit Leuten zusammen, die nachweislich nicht die Wahrheit sagen und rechtskräftig wegen Gewalt in der Familie verurteilt sind!!!
Was soll man also von Ihrem Verein halten?
Nachdem Sie mich im Standard massiv attackiert haben, fehlt mir noch eine Antwort auf meine Stellungnahme vom 15.7.09
http://derstandard.at/?url=/plink/1245820489064/13406737
aber vielleicht sagt einem der Herren ja folgende Aktenzahl etwas:
6U 45/05x