„Familienbeihilfe“ ist reines Müttergeld – Männerpartei fordert Reformen!

„Aus der Sicht der Männer schafft die neue Regierung nur Belastungen. Die Erhöhung der Familienbeihilfe geht an Österreichs Vätern und Männern spurlos vorbei!“- zeichnet Hannes Hausbichler, Vorsitzender der Männerpartei, ein Bild der Realität und führt aus:

  • Auch in aufrechter Partnerschaft: Männer haben kein Recht auf Bezug dieser Familienbeihilfe,* welche für die ganze Familie gedacht sein sollte; So, als ob Männer gar nicht zur Familie gehörten. Wieder einmal wird „Familie“ gesagt und „Mütter“ gemeint.
  • Männer haben nicht das Recht auf Mitbestimmung, wofür die Familienbeihilfe ausgegeben wird.
  • Getrennte Väter fallen schon wieder durch den Rost: Während die Familienbeihilfe erhöht wird, welche an Mütter ausbezahlt wird, bleibt die Unterhaltsbelastung den Vätern. Entlastungen wie die Erhöhung des Unterhaltsabsetzbetrages werden großzügigst ignoriert.
  • Während Kinderbetreuungskosten absetzbar sind, damit die Mutter berufstätig sein kann, der Staat also die Kinderbetreuung mitfinanziert, bleibt der Vater allein mit Unterhalt belastet, auch wenn die Mutter mit staatlicher Unterstützung Geld verdienen kann.
  • Nur eines ist sicher: Mit der Erhöhung der Familienbeihilfe werden schon wieder nur Männer und eigenverantwortliche Frauen belastet. Männer, die meist in die Alleinversorgerrolle gedrängt werden, zahlen mit ihrer Arbeitsleistung den Großteil der  Steuern, welche die Erhöhung finanzieren. Den Rest bezahlen die vielen fairen Frauen, die eigenständig leben und Männer von der Alleinversorgerrolle entlasten, statt vom Kindesunterhalt und Familienleistungen ihr Leben mitzufinanzieren, also  genau die Menschen, die das System nicht ausnutzen. Ebenso wird die Fahrt zur Arbeit teurer, weil Autofahrer höher belastet werden.

Die Männerpartei fordert:

  • Sofortige Anpassung des Unterhaltsabsetzbetrages an die Teuerung, nachträglich auf die fehlenden Jahre seit 2009 berechnet.
  • Aufteilung von Familienbeihilfe, Familienabsetzbetrag und Schulstartgeld zwischen Vater und Mutter, je nach Anteil der Versorgung des Kindes: In aufrechter Partnerschaft oder bei Doppelresidenz 50/50, natürlich unter Recht beider Eltern auf Ausübung der Doppelresidenz und tatsächlicher Geld- und Naturalunterhaltspflicht beider Eltern für die Kinder im Trennungsfall.
  • Wenn Kinderbetreuungskosten von der Mutter abgesetzt werden, ist sie im selben Zug anteilig für den Kinderunterhalt heranzuziehen. Wer mit Unterstützung des Staats die Kinder abgibt, um Geld zu verdienen, soll dieses Geld auch für die Kinder verwenden! Diese Forderung gilt im Rahmen der Männerpartei-Forderung nach gleichwertiger Elternschaft: Beide Eltern sollen in gleichem Maße für die Kinder sorgen dürfen und im selben Maß zum Geldunterhalt verpflichtet sein.
  • Männer sind keine Goldesel! Daher sind steuerliche Belastungen nicht so auszulegen, dass sie hauptsächlich Männer treffen. Eine Steuerreform unter Berücksichtigung der Männer soll prüfen, wie viel Männern an Steuerbelastung zusätzlich aufgepackt wird, wenn sie sich ihrer oft unfreiwilligen Versorgerrolle stellen müssen, um nach aller Unterhalts- und Steuerbelastung noch selbst etwas zum Leben zu haben.

„Die Familienministerin mag stolz darauf sein, mit ihren Seilschafterinnen aus dem parteiübergreifenden Frauenklub ausgemacht zu haben, wie sie die Vorteile diesmal wieder aufteilen, mit denen sie Frauen oft unfreiwillig beglücken, und wie sie dafür Männer zahlen lassen. So eine Packelei finden nicht nur Männer unfair, ebenso ist die Mehrheit der fairen Frauen in Österreich zunehmend befremdet. Doch alle fairen Frauen und Männer Österreichs werden die Rechnung bald wieder an die Regierung zurücksenden, wie in jeder Wahl der jüngsten Vergangenheit!“ mahnt Hausbichler die Politik, endlich für alle Österreicher da zu sein und ihre Klientelpolitik zu vergessen.                    Datum: 2014-01-16

*Männer können die Familienbeihilfe zwar beantragen, doch sie bekommen sie nur ausbezahlt, wenn die Mutter verzichtet. Somit haben Sie kein eigenständiges Recht auf Familienbeihilfe, sondern sind von der Erlaubnis der Kindesmutter abhängig. Im selben Sinn haben Männer kein eigenständiges Recht auf Mitbestimmung, wofür die Familienbeihilfe ausgegeben wird.

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